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Ist das Tragen einer Halskrawatte nach einem Halswirbelsäulen-Schleudertrauma
sinnvoll?
Antwort:
"Die Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule
(HWS) führt zu Nacken- und Kopfschmerzen mit Nackensteife aufgrund
schmerzhaft verspannter Schulter-Nacken-Muskulatur. Für den Nackenschmerz
wird eine schleuderungsbedingte Zerrung (Distorsion) verantwortlich gemacht.
Die Ruhigstellung der HWS mit einer Halskrawatte war deshalb bislang
ein in der Praxis übliches therapeutisches Prinzip.
Neuere Untersuchungen belegen jedoch, daß eine Ruhigstellung der
HWS die posttraumatische Kopfschmerzdauer nicht verkürzt. Gleiches
gilt für den Nackenschmerz. Hier wirkt sich die Ruhigstellung sogar
negativ aus. Eine norwegische Arbeitsgruppe konnte zeigen, daß Patienten
mit akutem HWS-Schleudertrauma, die keine Halskrause trugen, _ Jahr nach
dem Unfall weniger Schmerzen und Nackensteifigkeit sowie bessere Gedächtnis-
und Konzentrationsleistungen zeigten als eine Vergleichsgruppe von Patienten,
die für 2 Wochen eine Halskrawatte trugen und für diesen Zeitraum
auch krankgeschrieben waren.
Generell ist deshalb bei akutem "HWS-Schleudertrauma" ohne
erkennbare strukturelle Läsionen eine Ruhigstellung der HWS mit
einer Halskrawatte nicht zwingend. Sie sollte, wenn überhaupt, so
kurz wie möglich durchgeführt werden. Es sollten möglichst
schnell die alltagsüblichen Aktivitäten (z. B. nach einigen
Tagen) wieder aufgenommen werden.
Eine kurzzeitige Ruhigstellung der HWS für einige Tage ist lediglich
bei Fehlhaltung derselben mit seitendifferentem Funktionsbefund indiziert.
Lediglich bei funktioneller Instabilität der HWS als Schleudertraumafolge
ist eine Ruhigstellung im Rahmen einer orthopädischen Betreuung
zwingend erforderlich. Diese gelingt nicht durch eine sogenannte Halskrawatte
sondern nur durch Anlegen eines Kopfhalteapparates mit Kopffassung und
Schulterjoch.
Stets sollten Ruhigstellungen der HWS von stabilisierenden, isometrischen
und komplexen krankengymnastischen Übungen bezüglich der Schulter-Nacken-Muskulatur
begleitet werden. Ergänzende physikalische Maßnahmen z. B.
Kälteapplikationen oder schmerztherapeutische Maßnahmen sollten
unterstützend hinzutreten. Der Patient sollte frühzeitig in
die Behandlungsmaßnahmen aktiv einbezogen werden (z. B. Automobilisation
der HWS, krankengymnastisches häusliches Übungsprogramm, funktionelles,
muskelzentriertes Entspannungstraining, roborierende Maßnahmen).
In der posttraumatischen Akutphase sollten ärztliche Kontrolluntersuchungen
engmaschig erfolgen. Hierbei kann auch über eventuelle Arbeitsunfähigkeit
bzw. über eine körperliche Begründbarkeit einer Verlängerung
der Arbeitsunfähigkeit entschieden werden. Prinzipiell ist eine
rasche Wiedereingliederung in das Arbeitsleben anzustreben.
P.D. Dr. med. M. Keidel, Essen
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