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dmkg pressemitteilungen 2009
Migräne – Was bezahlen die Krankenkassen?
Medikamente der ersten Wahl bei leichter bis mittelschwerer Migräne sind Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac und Paracetamol. Die Erstattung der freiverkäuflichen Präparate Acetylsalicylsäure Ibuprofen 200mg und Paracetamol, aber auch von Kombinationspräparaten sind für Kassenpatienten ausgeschlossen. Mittel der Wahl bei schwerer Migräne ist die Gruppe der Serotonin 5-HT1a Agonisten, die sogenannten Triptane. Auch für das freiverkäufliche Triptan Naratriptan mit dem Handelsnamen Formigran® erfolgt keine Erstattung der Medikamentenkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen, bald soll auch Sumatriptan rezeptfrei erhältlich sein. Sollte ein anderes Triptan notwendig sein, erstattet die Krankenkasse nur einen sogenannten Festbetrag. Zudem ist die Verordnung der sieben unterschiedlichen Triptane streng reglementiert, die Kassenärzte sind vertraglich in Zielvereinbarungen verpflichtet in mindestens 50 Prozent den Wirkstoff Sumatriptan zu verordnen. Dabei gibt es eindeutige wissenschaftliche Belege für Unterschiede sowohl in Bezug auf die Nebenwirkungen als auch hinsichtlich der Wirksamkeit zwischen den einzelnen Triptanpräparaten. Die ärztlichen Leistungen wie auch die Medikamentenverordnungen sind im Rahmen des Sachleistungsprinzips streng begrenzt. Die Höhe der Vergütungen reicht bei aufwändigen Behandlungen nicht aus. Längst liegen daher die ersten Angebote von Selbstzahlerleistungen für Kassenpatienten von fachärztlichen Gesundheitsleistungen „nach Maß“ und auf eigene Kosten vor und sind auch noch vom Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMÄ) gedeckt. Ebenso ist die Anwendung der psychologischen Behandlung von Migräne bei Kassenpatienten begrenzt. Zwar besteht die Möglichkeit des direkten Zugangs zur Verhaltenstherapie. Die meisten unterstützenden Maßnahmen wie Entspannungsverfahren oder Biofeedback zur nichtmedikamentösen Prophylaxe von Kopfschmerzen sind für jedoch Kassenpatienten nicht verordnungsfähig. Die Verordnung von übenden Verfahren wie Muskelentspannung nach Jacobson ist zwar im Rahmen einer Psychotherapie möglich, das Training ist aber limitiert auf zwölf Stunden, zur Daueranwendung ist Eigeninitiative gefragt. Eigentlich sollen sie nur bei psychosomatischen Krankheitsbildern verordnet werden. Patienten werden zunehmend unterstützende Therapiemaßnahmen als Selbstzahlerleistung offeriert. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL) werden besonders bei Schmerzerkrankungen angeboten. Dazu gehören unter anderem Akupunktur, Biofeedback-Behandlung und Entspannungsverfahren als Präventionsleistung. Eine große Studie zur Wirksamkeit der Akupunktur bei chronischen Kopfschmerzen hat gezeigt, dass sich bei Patienten mit Akupunktur die Symptomatik gegenüber Patienten auf der Warteliste um 50 Prozent besserte. Da die Besserung einer sogenannten Scheinakupunktur nicht überlegen war und die Wirksamkeit der medikamentösen Prophylaxe etwas höher ist, wurde die Verordnungsfähigkeit von Akupunktur nach Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht als Kassenleistung zugelassen. Ansprechpartner: Generalsekretär und Pressesprecher |
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